Tribunal popular
From Mexiko-Lexikon
Tribunal popular: Volkstribunal
Inhaltsverzeichnis |
Allgemein:
Ein Volkstribunal findet seine Wurzeln in der Frühzeit der Römischen Republik (ca. 494 v.Chr.). Um im antiken Rom die "Plebs" (Bezeichnung für die große Masse der Bürger. Später die Bezeichnung für Angehörige der unteren plebejischen Schichten) vor Willkürmaßnahmen oder als unrecht empfundene Handlungen seitens der Patrizier und Magistraten zu schützen, wurden ihnen Volkstribune (tribuni plebis) zugestanden.
Tribunal popular:Mexiko-Stadt 2007
In der Zeit vom 3.-5. August 2007 fand auf dem Zócalo von Mexiko-Stadt ein landesweites, öffentliches „Tribunal popular“ (Volkstribunal) statt.
Bei diesem „Tribunal popular“ wurde über mutmaßliche Verbrechen hochrangiger Politiker des Landes verhandelt. Laut eigenen Angaben fand dieses Volkstribunal aufgrund des "fehlenden Vertrauens" in das mexikanische Justizsystem statt.
Berechtigungsgründe
Laut Auskunft von Cástulo López (Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit der APPO), wurde das „Tribunal popular“ angesichts der bestehenden Notwendigkeit der Gerechtigkeit in der mexikanischen Gesellschaft, wegen der Verletzung der Menschen-und Bürgerrechte und der Unterdrückung der sozialen Bewegungen, eingerichtet.
Zitat Cástulo López: [..Er wird durchgeführt, weil das bestehende Rechtssystem in Mexiko nicht die unparteiische Verteidigung der Opfer der verschiedenen Verletzungen ihrer Menschenrechte gewährleistet. Die Übertretungen sind Verfolgungen, Feindseligkeiten, Drohungen bis hin zu Morden, wegen der Straflosigkeit, welche in Mexiko vorherrscht.]
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für ein „Tribunal popular“ sehen die Verantwortlichen im Artikel 39 der politischen Verfassung Mexikos [1] , der sich auf die Volkssouveränität bezieht. In Bezug zu "Artikel 39" sprechen die Verantwortlichen des Volkstribunals davon, dass der mexikanische Staat „vergessen“ hat, dass die nationale Souveränität im Wesentlichen und ursprünglich im Volk wohnt, und eine Politik der Kriminalisierung der sozialen Kämpfe, Verfolgung, Belästigung, brutalen Verdrängung, bis zur Folter, dem politischen Mord und dem erzwungenen Verschwinden, die unveräußerlichen Rechte der Menschen verletzt.
- Artikel 39 der politischen Verfassung Mexikos, deutsche Übersetzung: ,,Die nationale Souveränität ist wesentlich und ursprünglich im Volk begründet. Alle Staatsgewalt entspringt dem Volke und wird zu seinem Wohlergehen errichtet. Das Volk hat zu jeder Zeit das unveräußerliche Recht die Form seiner Regierung zu wechseln oder zu ändern."
Angeklagte
Hauptangeklagte des „Tribunal popular“ waren: Felipe Calderón (Staatspräsident), Vicente Fox (Ex-Staatspräsident) und Ulises Ruiz (Gouverneur in Oaxaca).
Weitere Angeklagte waren: Enrique Peña Nieto (Gouverneur vom Estado de México ), Mario Marín Torres (Gouverneur von Puebla ), Santiago Creel Miranda (Innenminister 2000-2005), Diódoro Carrasco (Gouverneur von Oaxaca 1992-1998) , Rafael Macedo de la Concha ( Ex-Generalstaatsanwalt), Guillermo Galván Galván (Verteidigungsminister), Genaro García Luna (Leiter der Staatssicherheitsbehörde), Francisco Ramírez Acuña (Innenminister), Eduardo Medina Mora (Generalbundesanwalt und vormals Minister für öffentliche Sicherheit), Lizbeth Caña Cadesa (Ex-Staatsanwältin von Oaxaca), Wilfredo Robledo Madrid (Polizeipräsident der Staatlichen Sicherheitskräfte), Carlos Abascal Carranza, (Arbeitsminister von 2000-2005, danach Innenminister), Humberto Benítez Treviño (Generalsekretär der Regierung), Nazario Gutiérrez Martínez (Alcalde/Bürgermeister von de Texcoco) Aristeo López Martínez (Koordinator für Öffentliche Sicherheit im Bundesstaat Oaxaca) sowie weitere Funktionäre.
Anklagepunkte
Über die zentral politischen Verantwortlichen des Landes wurde verhandelt in mutmaßlichen Fällen von Menschenrechtsverletzungen, wie Verschwinden lassen, Folter und Mord, sowie Korruption, Amtsmissbrauch, Verstöße gegen internationale Arbeitsabkommen und weitere Vergehen. Verstöße gegen allgemein gültige und verbindliche Rechtsnormen (Gesetze).
- Ley de Responsabilidades de los Funcionarios y Empleados de la Federación (Gesetz über die Verantwortung von bundesstaatlichen Staatsbediensteten und Angestellten). [2]
- Código Penal Federal vigente (Gültiges,förderale Strafgesetzbuch)[3]
- El Código Federal de Procedimientos Penales [4]
- La Ley Federal Para Prevenir y Sancionar la Tortura (Bundesgesetz zur Verhütung und Bestrafung von Folter)[5]
- Ley Federal Contra la Delincuencia Organizada (Bundesgesetz gegen organisierte Kriminalität)[6]
- International gültige Gesetze
Die drei Instanzen des „Tribunal popular“ analysierten die Fälle Oaxaca (Unruheregion Oaxaca), San Salvador Atenco (Repression gegen Blumenmarkt), Ciudad Juárez (ungeklärte Morde an mindestens 340 junge Frauen), Sicartsa (blutig niedergeschlagener Stahlarbeiterstreik in Michoacán, Pasta de Conchos (Methangrubenunfall im Bundesstaat Coahuila) und La Parota (Wasserkraftwerk in Guerrero).
Drei Instanzen des „Tribunal poular“
Die drei Instanzen des „Tribunal popular“ sind:
- Eine Popularanwaltschaft, deren Aufgabe es ist, die Beweise und Zeugenaussagen gegen die „Verbrecher gegen die Menschlichkeit“ zusammenzustellen,
- Ein Popularrichter, welcher die vorgebrachten Elemente analysiert .
- Ein Populartribunal, welches die abschließende Entscheidung gegen die Verantwortlichen spricht.
Das Tribunal
Die Jury des „Tribunal popular“, bestand aus Persönlichkeiten es öffentlichen Lebens sowie Mitgliedern verschiedener Organisationen. Dazu zählten unter anderem Mitglieder der „Asamblea Popular del Pueblo de Oaxaca” kurz APPO (Volksversammlung des Volkes von Oaxaca), der Schriftsteller und Analyst Carlos Fazio, die Schauspielerinnen Jesusa Rodríguez und Ofelia Medina, Repräsentanten der „Frente de los Pueblos en Defensa de la Tierra“ (Front der Bevölkerungen für den Schutz der Umwelt), Juan de Dios Hernández (Anwalt der Mehrheit der Verhafteten von San Salvador de Atenco), Adrián Ramírez (Vorsitzende der „Liga Mexicana por la Defensa de los Derechos Humanos“) und José Dávalos (frühere Vorsitzende des Professorenkollegiums der Wirtschaftsfakultät).
Urteil
Das „Tribunal popular“ kann keine rechtgültigen Urteile, sondern nur moralische Urteile aussprechen.
Am 5.August 2007 wurde, nachdem die einzelnen Berichte, Beweise und Zeugenaussagen analysiert wurden, ein moralisches Urteil gegen die Beschuldigten ausgesprochen. In diesem Urteil wird ihnen „moralisch die Befugnis abgesprochen, einem Akt im Namen Mexikos beizuwohnen oder im Namen des Landes zu sprechen.“ Damit die von dem Volkstribunal Beschuldigten für ihre Verbrechen von einem Volksgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden können, wurde außerdem moralisch angeordnet, "dass sie das Land nicht verlassen dürfen".
Landesweite Tribunal popular
Nach Angaben der Verantwortlichen soll dass das Tribunal popular von Mexiko-Stadt „wandernd“ fortgesetzt werden. Dabei will man sich direkt vor Ort mit den jeweiligen mutmaßlichen Verbrechen von Seiten des Staates und der damit verbundenen Organe und Menschen befassen. Es ist im Falle von Straflosigkeit geplant, nachdem die mexikanischen Justizinstanzen bis zur Gänze erschöpft wurden, diese Fälle verschiedenen internationalen Instanzen, wie z.B. dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, vorzulegen.
Quellenverzeichnis
Quelle:
- ↑ La Jornada: uicio popular nacional contra Ulises Ruiz [7]
- ↑ Indymedia: mexikoweites »tribunal popular« [8]
- ↑ Artikel 39 der politischen Verfassung Mexikos [9]
- ↑ La Jornada: Calderón y Ruiz, inhabilitados moralmente por tribunal popular[10]
- ↑ P0r Esto. A juicio Calderón y Ruiz [11]
- ↑ APPO CODEP:Sentencia emitida por el Tribunal Popular - Caso Oaxaca « APPO ...[12]
Links
Mexico-Community

