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From Mexiko-Lexikon
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Offizielle Bezeichnung: Estados Unidos Mexicanos / Die Vereinigten Mexikanischen Staaten
Mexiko ist seit seiner Unabhängigkeit (1821 Proklamation der Unabhängigkeit, 1823 Ausrufung der Republik) eine präsidiale Bundesrepublik, basierend auf einer föderalistischen Staatsform mit einem Zweikammersystem ("Congreso de la Unión"): Das Abgeordnetenhaus ("Cámara de diputados") umfasst 500 Mitglieder, der Senat ("de la República") 128. Die derzeit gültige Verfassung wurde 1917 verabschiedet und zuletzt 2002 modifiziert. Strikte Trennung von Kirche und Staat - Angehörige religiöser Berufe dürfen nicht in öffentliche Ämter gewählt werden.
Die Exekutivgewalt liegt beim direkt gewählten Staatspräsidenten ("Presidente de los Estados Unidos Mexicanos"), die 30 einzelnen Bundesstaaten ("Estados") werden ebenfalls durch regional direkt gewählte Gouverneure ("Gobernador") und Einzelstaatsparlamente ("Legislativa estatal") regiert. Der Bundesdistrikt ("Distrito Federal") mit der Hauptstadt wird erst seit 1997 durch einen gewählten Regierungschef und ein Regionalparlament ("Asamblea Legislativa del Distrito Federal") geführt. Die Wahlperiode des Staatspräsidenten beträgt sechs Jahre, wobei der Staatspräsident ohne eine Möglichkeit der Wiederwahl gewählt wird. Er hat keinen Stellvertreter.
Die Regierung untersteht direkt dem Staatspräsidenten. Er ernennt und entlässt die Minister ("secretarios").
Das Abgeordnetenhaus wird alle drei Jahre neu gewählt. 300 werden direkt gewählt, 200 durch das Verhältniswahlrecht. Die Senatsmitglieder werden für sechs Jahre gewählt, 96 direkt und 32 durch Verhältniswahlrecht. Die Hälfte von ihnen wird alle drei Jahre neu gewählt.
Alle mexikanischen Staatsbürger über 18 Jahre verfügen über das aktive und passive Wahlrecht. Inhaber öffentlicher Ämter müssen, wenn sie für ein erneutes öffentliches Amt kandidieren wollen, spätestens sechs Monate vor der Wahl ihr bisheriges Amt aufgeben. Eine Wiederwahl im Amt ist grundsätzlich verboten (Prinzip der "No-Reelección" eingedenk der Erfahrungen aus der Diktatur des Porfiriato).
Die Gesetzesinitiative liegt beim Staatspräsidenten, dem Kongress und den regionalen Parlamenten. Der Legislative obliegt die Verabschiedung des Haushalts, die Entscheidung über Krieg und Frieden und Ernennung und Absetzung des Staatspräsidenten. Dieser verfügt über ein aufschiebendes Vetorecht gegenüber Gesetzesentscheidungen des Kongresses. Der Kongress ratifiziert darüber hinaus die Ernennung der Obersten Richter ("Ministros" der "Suprema Corte de la Justicia").
Siehe auch: Staatsoberhäupter Mexikos seit 1821.
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