Ein- und Ausreise
From Mexiko-Lexikon
Ein- und Ausreise
Reisepass
Reisende aus:
Andorra | Argentinien | Australien | Belgien | Brasilien | Chile| Costa Rica | Dänemark | Deutschland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Großbritannien | Irland | Island | Israel | Italien | Japan | Kanada | Liechtenstein | Luxemburg | Monaco | Neuseeland | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | San Marino | Schweden | Schweiz | Singapur | Slowenien | Spanien | Südkorea | Südafrika | Tschechische Republik | Ungarn | Uruguay | USA | Venezuela |
benötigen einen Reisepass, der bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Touristenkarte (FMT)
Die Touristenkarte ist notwendig zur Ein- und Ausreise. Die Karte wird bei Grenzübertritt abgestempelt. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung ist bei Ausreise vorzulegen. Die Touristenkarte wird oft nur für 30 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für drei Monate ausgestellt werden. Bitte bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachten. Die Gültigkeitsdauer kann von den zuständigen Behörden in Mexiko auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Touristen mit der Touristenkarte (FMT) dürfen keine weiteren Tätigkeiten in Mexiko ausüben. Man erhält die Touristenkarte an Bord einiger Fluglinien, beim Reiseveranstalter, oder beim mexikanischen Konsulat bzw. dem mexikanischen Fremdenverkehrsbüro. Vor den Schaltern der Einwanderungsbehörden im Flughafen liegen die Touristenkarten aus und können auch noch "in letzter Minute" ausgefüllt werden.
Touristenvisum
Urlaubsreisende die nicht aus den nachfolgend aufgeführten Ländern stammen benötigen zur Einreise nach Mexiko ein Touristenvisum und müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Andorra | Argentinien | Australien | Belgien | Brasilien | Chile| Costa Rica | Dänemark | Deutschland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Großbritannien | Irland | Island | Israel | Italien | Japan | Kanada | Liechtenstein | Luxemburg | Monaco | Neuseeland | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | San Marino | Schweden | Schweiz | Singapur | Slowenien | Spanien | Südkorea | Südafrika | Tschechische Republik | Ungarn | Uruguay | USA | Venezuela |
Beantragung eines Touristenvisums für Staatsangehörige aus visumpflichtigen Ländern
Praktikanten und Arbeitsvisum (FM3)
Als Inhaber eines FM3 Visums hat man den Status eines NICHTEINWANDERERS (NO INMIGRANTE) und ist berechtigt, sich ein Jahr lang in Mexiko aufzuhalten. Die Beantragung sollte nicht mehr als 90 Tage im vorraus erfolgen da sonst das Visum verfällt und am Einreisetag nicht mehr gültig ist! Diese Erlaubnis muss jedes Jahr erneuert werden. Nach Ablauf von fünf Jahren können Sie den nächsten Immigrationsstatus EINWANDERER (MIGRANTE) beantragen, oder auch Ihren FM3-Status behalten. Als NO INMIGRANTE (FM3) erwerben Sie nicht das Einwohnerrecht. Mit dem FM3 Visum kann man ohne Einschränkungen so oft aus- bzw. einreisen wie man möchte. Mit dem FM3 Visum muss man sich spätestens 30 Tage nach Einreise in Mexiko bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums (Instituto Nacional de Migración de la Secretaria de Gobernación) melden und registrieren lassen. Wobei eine Nichteinhaltung dieser Frist keinerlei negative auswirkungen hat solange diese im Rahmen bleibt <3 Monate bei 6 monatigem Aufenthalt.
Für die Meldung in der Migration in Mexico City ist es sehr hilfreich die Hilfe einer der vielen Personen, die vor der Migration anbieten die Formulare auszufüllen, in Anspruch zu nehmen, da man hier alles bekommt was für die Migration wichtig ist wie z.B. Passbilder oder Kopien. Was aber viel wichtiger ist, man bekommt sämtliche Formulare wie gefordert mit Schreibmaschine ausgefüllt. Das ganze kostet dann ca. 120 Pesos (ca. 10 Euro)! Die eigentliche Anmeldung ist kostenlos.
Entgegen der Meinung sehr vieler Flugbegleiter muss das Formular, das für das Touristenvisum im Flugzeug ausgegeben wird, nicht ausgefüllt werden, wenn man im Besitz eines FM3 Visums ist.
- Praktikantenvisum
Studenten die ein Praktikum absolvieren werden, benötigen das Einreisedokument FM3 Visum (FM3 für nicht lukrative Tätigkeiten). Das genannte Dokument kann maximal bis 180 Tage (sechs Monate) ausgestellt werden.
Informationen zu Einreisedokumenten für Praktikanten ( FM3 )
- TECHNIKERVISUM (für: Techniker, Spezialfachkräfte und Monteure)
Techniker, die für Firmen in Mexiko zeitlich begrenzt, mit mehrfachen Ein- und Ausreisen und maximal für ein Jahr Arbeiten durchführen werden, benötigen ein FM-3 Visum (FM-3 für nicht lukrative Tätigkeiten).
Ausstellung eines Einreisedokumentes für Spezialfachkräfte, Techniker und Monteure
Studienaufenthalt ( FM 3 STUDENT )
Studenten die ein Hochschulstudium absolvieren werden oder die spanische Sprache in Mexiko erlernen möchten, benötigen das Einreisedokument FM-3 Visum (FM-3 STUDENT) . Dieses Einreisedokument ( FM-3 STUDENT ) muss vor Antritt der Reise bei den konsularischen Vertretungen im Heimatland beantragt werden. Die Beantragung sollte nicht mehr als 90 Tage im vorraus erfolgen da sonst das Visum verfällt und am Einreisetag nicht mehr gültig ist! Nach Einreise muss man sich innerhalb von 30 Tagen bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums (Instituto Nacional de Migración de la Secretaria de Gobernación) melden, damit ein Eintrag ins Ausländerregister vorgenommen werden kann. Wobei eine nichteinhaltung dieser Frist keinerlei negative auswirkungen hat solange diese im Ramen bleibt <3 Monate bei 6 monatigem Aufenthalt.
Einwanderer (FM2)
Dieses Dokument ist für Einwanderer bestimmt. Als Einwanderer sind Sie noch kein Landeseinwohner auf Dauer. Sie können jedoch den Status INMIGRADO (Einwohner auf Dauer) nach fünf Jahren beantragen.
Rentner (FM2 oder FM3)
Falls Sie Rentner ,mit einem Mindestalter von 50 Jahren sind, und sich in Mexiko niederlassen möchten, ohne eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, ist der Erwerb des Einwanderungsstatus möglich. Nachgewiesen werden muss, das sie von einem aus dem Ausland mitgebrachten Einkommen leben werden, bzw. über eine Geldanlage in Mexiko verfügen.
Humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen
Sie benötigen eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung, die bereits vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden muss. Hinweis: Ohne spezielle Aufenthaltserlaubnis getätigte Menschenrechtsaktivitäten führen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist nicht ausgeschlossen.
Religiöse Einrichtungen (Visum)
Personen, die in einer religiösen Einrichtung (Organisation, Waisenhaus, Schule, Ordensgesellschaft etc.) arbeiten bzw. ein Praktikum oder eine Ausbildung absolvieren möchten, benötigen ein Visum.
Zoll
Einfuhr zollfrei
1 Fotoapparat, 1 Videokamera, 12 Farbfilme oder Videokassetten, 25 Zigarren oder 200 g Tabak, 20 Schachteln Zigaretten, 3 Liter Alkohol pro Erwachsener, Geschenke bis zu einem Wert von 100 USD.
Tiere: Tollwutimpfung erforderlich – vom Amtstierarzt beglaubigt. Impfung mind. 1 Monat vor Reiseantritt, höchstens 6 Monate alt. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vom Konsulat beglaubigt. Die Einreise mit Tieren, die unter 3 Monaten alt sind, ist verboten.
Lebensmittel: Grundsätzlich ist die Einfuhr von Lebensmittel (auch Konserven und Schokolade) verboten. Aufsichtsbeamte entscheiden jedoch auch vor Ort, ob die Einfuhr zulässig ist.
Ausfuhr: was ist verboten
Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologische Fundstücke, Kakteen.
Links
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