Arbeitsmarkt

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Informationen zu "Als Ausländer in Mexiko arbeiten" hier: Arbeiten in Mexiko

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

Der mexikanische Arbeitsmarkt setzt sich laut älteren Zahlen aus dem Jahr 2000 aus etwa 33 Millionen beschäftigten Arbeitnehmern und Selbstständigen (älter als 12 Jahre) zusammen (Quelle: INEGI, XII Censo General de Población y Vivienda). Die Zahl setzt sich zusammen aus:

  • 20 Millionen Angestellten und Arbeitern ("Empleados", "Obreros")
  • 2,65 Millionen Tagelöhnern ("Jornaleros")
  • 0,85 Millionen Arbeitgebern ("Patrones")
  • 7,4 Millionen Selbstständigen
  • 1,36 Millionen Familienangehörigen ohne Lohnbezug
  • 1 Million ohne nähere Angaben

Unter den 33 Millionen Gesamtarbeitnehmern waren im Jahr 2000 10 Millionen Frauen.

Als offiziell arbeitslos galten 424.000 Menschen (etwa 11%). Als "nichtaktiv" für den Arbeitsmarkt ermittelte das INEGI 34 Millionen Menschen (9 Millionen Studenten, 16 Millionen im Haushalt tätig, 1,1 Millionen Rentner und 7 Millionen ohne nähere Angaben).

Löhne

Der gesetzlich garantierte Grundmindestlohn in Mexiko beträgt seit 1.Januar 2006 ca. 45-48 Pesos pro Tag. Für Facharbeiter liegt er durchschnittlich bei 60-75 Pesos pro Tag.

Nähere Informationen:

  • Comisión nacional de los salarios mínimos: Homepage

Siehe auch: Salario mínimo

Sozialversicherung

Der Arbeitnehmerbeitrag für die staatliche Sozialversicherung ("Instituto Mexicano del Seguro Social", kurz: IMSS) beträgt 4,5 Prozent. Die Leistungen der staatlichen Sozialversicherung Alters-, Hinterbliebenen-, Kranken- und Unfallversicherung sind nicht mit den Leistungen in Deutschland zu vergleichen, es wird ausländischen Arbeitnehmern geraten, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten bei einer Pensionsversicherung anmelden.

  • SAR (Sistema de Ahorro para el Retiro) im AFORE-System
  • oder dem INFONAVIT (Fondo nacional de vivienda) anmelden. Homepage

Durch die IMSS (Instituto Mexicano del Seguro Social) ist jeder Arbeitnehmer krankenversichert und hat das Recht auf eine Behandlung durch einen IMSS-Arzt. Die IMSS-Ärzte sind zwar in der Regel genauso kompetent wie Privatärzte, die Krankenhäuser aber auch chronisch überlaufen. Aus diesem Grund ist bei einem Arztbesuch (="cita") eine lange Wartezeit in Kauf zu nehmen. Privatbehandlungen sparen erheblich Zeit, sind jedoch auch teuer. Pro Privatvisite sollte mit 350-500 Pesos gerechnet werden.

Nicht jeder mexikanische Arbeitnehmer ist im IMSS registriert, insbesondere wenn es sich um Selbstständige handelt.

Steuern

Jeder, auch ausländische, Arbeitnehmer ist zur Abgabe der Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta, kurz ISR, verpflichtet. Der maximale Steuersatz beträgt 35 Prozent.

Nähere Informationen: Servicio de Administración Tributaria (SAT): Homepage

Siehe auch: Einkommensteuer

Arbeitszeit

Arbeitstag

ist die Zeit, während der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren die Dauer eines Arbeitstages, die die maximale, gesetzlich festgelegte Arbeitszeit nicht überschreiten darf.

Wöchentliche Ruhezeiten

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die Arbeitsstunden so verteilen, dass es ersterem möglich ist, Samstagnachmittags auszuruhen. Vergleichbare Vereinbarungen für die Ruhezeiten sind möglich.

Für 6 Arbeitstage erhält der Arbeitnehmer mindestens einen bezahlten Ruhetag. Dieser sollte möglichst sonntags sein.

Art des Arbeitstages

Tagesschicht zwischen 6:00 und 20:00Uhr. Nachtschicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr. Gemischte Schicht: Tag – und Nachtschicht mit maximal 3.1/2 Stunden Nachtschicht.

Dauer des Arbeitstages

Die Höchstdauer einer Schicht beträgt 8 Stunden tagsüber, 7 Stunden bei der Nachtschicht und 7.1/2 Stunden während der gemischten Schicht. (Hier ist anzumerken, dass die Wochenarbeitszeit von Montag bis Samstag gerechnet wird, was maximal eine 48-Stunden-Woche ergibt)

Überstunden: Maximal 3 Stunden täglich höchstens 3 mal pro Woche bei einem Zuschlag von 100%.

Informationen: Subsecretaría de Empleo y Política Laboral: Coordinación General de Empleo

Urlaubstage

Bezahlter Urlaub für Arbeitnehmer nach dem mexikanischen "Ley Federal de Trabajo", Artikel 76 (Quelle: LEY FEDERAL DEL TRABAJO, PDF-Dokument

  • Im ersten Jahr steht einem Arbeitnehmer kein bezahlter Urlaub zu.
  • Im zweiten Jahr stehen einem Arbeitnehmer 6 Tage bezahlter Urlaub zu.
  • Im dritten Jahr stehen einem Arbeitnehmer 8 Tage bezahlter Urlaub zu
  • Im vierten Jahr stehen einem Arbeitnehmer 10 Tage bezahlter Urlaub zu
  • Im fünften Jahr stehen einem Arbeitnehmer 12 Tage bezahlter Urlaub zu.
  • Nach dem fünften Jahr stehen dem Arbeitnehmer alle 5 Jahre 2 zusätzliche bezahlte Arbeitstage zu.

WICHTIG:

  • Diese zusätzlichen Urlaubstage sind arbeitsstellengebunden.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers verfallen die zusätzlichen Urlaubstage und der Arbeitnehmer beginnt wieder neu mit 6 Tagen bezahltem Urlaub.

  • Da in vielen Berufszweigen auch Samstags gearbeitet wird, zählt natürlich auch der Samstag zu den offiziellen Urlaubstagen.
  • Bei manchen Arbeitstellen kann man nicht frei über den zu nehmenden Zeitpunkt der Urlaubstage verfügen, sondern bekommt sie vom Arbeitgeber zugeteilt.
  • Verschiedene Firmen haben in der Semana Santa (Osterwoche bis Ostersonntag) und in der Weihnachtswoche (Heiligabend bis Neujahr) Betriebsferien.

Feiertage:

  • Offizielle Feiertage gemäß Artikel 74, Ley Federal de Trabajo:
10. Januar | 5. Februar | 21. März | 10. Mai | 16. September | 20. November | 25. Dezember|
10. Dezember: Alle 6 Jahre zum Präsidentenwechsel

(Quelle: Ley Federal del Trabajo, Artikel 74. PDF-Dokument

  • Inoffizielle Feiertage ,die von fast allen Arbeitgebern gewährt werden:
Karfreitag (ganzer Tag) |15. September, 24. Dezember und 31. Dezember (jeweils ein halber Tag)|
  • Inoffizielle Feiertage , die nur von manchen Arbeitgebern gewährt werden:
30. April | 5. Mai | 10. Mai | 1. November|12. Dezember|

Arbeiten in Mexiko für Ausländer

Siehe Hauptartikel Arbeiten in Mexiko

Wohnungssuche

Siehe Wohnungssuche

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